The multiformity of uniformity: On the significance of clothing in the total institution
DOI: https://doi.org/10.7160/KS.2023.210203
Author: Daniel Oelbauer
Address: Otto-Friedrich-Universität Bamberg, Kapuzinerstraße 16, 96047 Bamberg, Germany
E-mail: daniel.oelbauer@gmx.de
Language: German
Issue: 2/2023 (21)
Page Range: 62–89
No. of Pages: 28
Keywords: total institutions, outside closure, inmate surveillance, daily routine, role loss, symbolic clothing
Abstract: The essential features of total institutions include complete closure to the outside world and almost total surveillance of inmates within. All activities are concentrated in one place and under one authority. Inmates are condemned to a meticulously planned daily routine and their activities are carried out in pursuit of the institution’s goal. Finally, the model distinguishes between staff and inmates. The former are responsible for supervising the latter. According to Goffman, five different types of institutions can be distinguished. In addition to welfare institutions and institutions for the rational performance of certain work-like tasks (barracks, ship, boarding school), he calls prisons, asylums and monasteries total institutions. They serve to protect or rehabilitate the community, are havens from the world or places of contemplation, and provide healing or care for people who are unable to care for themselves and pose an unintended threat to others. Entry into the total institution involves a permanent loss of role through separation from the rest of the world. In addition, the newcomer must undergo a series of procedures that are seen as a profound break from the previous life. These include undressing and dressing in (institutional) clothing, which is imbued with symbolic meaning. This is the point of departure for this article, which seeks to answer the following research question: How does the clothing of monastic inmates, prison inmates and psychiatric patients differ both in terms of design and in terms of their supportive functions in the context of achieving the institutional goal?
Abstrakt: Zu den wesentlichen Merkmalen totaler Institutionen gehören eine vollständige Abschließung nach außen und eine nahezu vollständige Überwachung ihrer Insassen im Inneren. Alle Aktivitäten sind an einem Ort konzentriert und einer Autorität unterworfen. Die Insassen sind Schicksalsgenossen, deren Tagesablauf minutiös geplant ist und deren auszuübende Tätigkeiten der Verfolgung des Institutionsziels dienen. Schließlich scheidet das Modell zwischen Personal und Insassen. Erstere übernehmen die Überwachung Letzterer. Nach Goffman können fünf verschiedene Arten totaler Institutionen unterschieden werden. Neben Anstalten der Fürsorge und Einrichtungen, die darauf abzielen, bestimmte arbeitsähnliche Aufgaben rational durchzuführen (Kaserne, Schiff, Internat) nennt er Gefängnisse, Irrenhäuser und Klöster totale Institutionen. Sie dienen dem Schutz der Gemeinschaft bzw. Resozialisierung, sind Zufluchtsorte vor der Welt bzw. Stätten der Kontemplation und bieten Personen Heilung bzw. Obhut, die nicht für sich selber sorgen können und eine unbeabsichtigte Bedrohung für andere darstellen. Der Eintritt in die totale Institution bringt infolge der Trennung von der übrigen Welt einen bleibenden Rollenverlust mit sich. Darüber hinaus muss der Neuankömmling eine Reihe von Prozeduren über sich ergehen lassen, die als eine tiefe Zäsur zum früheren Leben darstellen. Hierzu gehört die Entkleidung und Ausgabe von (Anstalts)-Kleidung, der eine symbolische Bedeutung eingeschrieben wird. Und an diesem Punkt soll der vorliegende Beitrag ansetzen, der sich der Beantwortung folgender Forschungsfrage widmet: Worin unterscheidet sich die Kleidung von Kloster- und Gefängnisinsassen sowie von Patienten in psychiatrischen Einrichtungen sowohl gestalterisch als auch hinsichtlich ihrer unterstützenden Funktionen im Rahmen der Erreichung des anvisierten Institutionsziels?
Daniel Oelbauer holds a PhD in European Ethnology. His areas of research and publication include education and the penal system in the German Empire and the Weimar Republic, regional educational history, museology and exhibition history, agricultural education and knowledge transfer in the 19th and 20th centuries.
Daniel Oelbauer ist promovierter Volkskundler. Seine Interessensgebiete umfassen Bildung und Strafvollzug in Kaiserreich und Weimarer Republik, regionale Bildungsgeschichte, Museums- und Ausstellungsgeschichte, Agrarpädagogik und Wissenstransfer im 19. und 20. Jahrhundert.
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Theorie, Fragestellung, Quellen, Untersuchungsgang
Der Begriff totale Institution geht auf den Soziologen Erving Goffman (1922–1982) zurück. Goffmans Modell wurde erst nach einem anfänglichen Zögern in der historischen und kulturwissenschaftlichen Forschung rezipiert. Ursächlich hierfür war eine relativ unterschiedslose Anwendung der aus seiner Beschäftigung mit Psychiatrien gewonnenen Erkenntnisse auf verschiedenerlei Institutionen, die von ihm gleichfalls als total beschrieben wurden. Auch gab es einen gewissen Vorbehalt, zeitgenössische soziologische Modelle auf historische Fragestellungen anzuwenden. [1] Goffman hat durchaus die Disparität der von ihm als totale Institutionen charakterisierten Einrichtungen erkannt und stellt insbesondere den heuristischen Wert seines Modells im Sinne eines Idealtypus heraus.[2]
Für das, was Goffman mit dem Terminus total Institution tatsächlich meint, gibt es weder im Englischen noch im Deutschen einen geeigneten Begriff. Daher spricht Goffman selbst von sozialen Einrichtungen, als „Räume, Wohnungen, Gebäude oder Anlagen, in denen regelmäßig bestimmte Tätigkeiten ausgeübt werden“.[3] Auch der Begriff Anstalt, die örtlich begrenzt, in einem Bauwerk untergebracht ist und bestimmte, rechtlich festgelegte Aufgaben zu erfüllen hat, kommt dessen nahe, was Goffman mit seinem Terminus letztlich im Sinn hatte.[4] Insofern werden im Folgenden Institution, (soziale) Einrichtung und Anstalt synonym verwendet.
Zu den wesentlichen Merkmalen totaler Institutionen gehören diesem Verständnis nach eine vollständige Abschließung nach außen und eine nahezu vollständige Überwachung ihrer Insassen im Inneren. Alle Aktivitäten sind an einem Ort konzentriert und einer Autorität unterworfen. Die Insassen sind Schicksalsgenossen, deren Tagesablauf minutiös geplant ist und deren auszuübende Tätigkeiten (anscheinend) der Verfolgung des Institutionsziels dienen. Schließlich scheidet das Modell zwischen Personal und Insassen. Erstere übernehmen die Überwachung Letzterer.[5]
Goffman unterscheidet ferner fünf verschiedene Arten totaler Institutionen. Neben Anstalten der Fürsorge und Einrichtungen, die darauf abzielen, bestimmte arbeitsähnliche Aufgaben rational durchzuführen (Kaserne, Schiff, Internat) nennt er Gefängnisse, Irrenhäuser und Klöster totale Institutionen. Sie dienen dem Schutz der Gemeinschaft bzw. Resozialisierung, sind Zufluchtsorte vor der Welt bzw. Stätten der Kontemplation und bieten Personen Heilung bzw. Obhut, die nicht für sich selber sorgen können und eine unbeabsichtigte Bedrohung für andere darstellen.[6]
Neben einer weiteren Unterscheidung hinsichtlich eines frei-, halb- und unfreiwilligen Eintritts in die jeweilige Institution, erscheint insbesondere eine Diskrepanz zwischen dem Zweck und dem Ziel totaler Institutionen von Bedeutung; während das Ziel eine offizielle Anerkennung besitzt, umfasst der Institutionszweck das tatsächlich verfolgte Institutionsziel und dieses beschränkt sich oftmals auf die Aufbewahrung der Insassen.[7] Ebenso kritisiert Goffman am Wesen totaler Institutionen, dass sie die Probleme, die sie vorgeben zu heilen, letztlich selbst produzieren.[8]
Der Eintritt in die totale Institution bringt infolge der Trennung von der übrigen Welt einen bleibenden Rollenverlust mit sich.[9] Man stirbt einerseits den „bürgerliche Tod“. Andererseits kann darin der Beginn eines neuen Lebensabschnitts bzw. eines Abschnitts in einer neuen Welt verstanden werden.[10] Darüber hinaus muss der Neuankömmling eine Reihe von Prozeduren über sich ergehen lassen, die als demütigend, degradierend und entwürdigend wahrgenommen werden und eine tiefe Zäsur zum früheren Leben darstellen.[11] Hierzu gehört die Entkleidung und Ausgabe von (Anstalts)-Kleidung, der eine symbolische Bedeutung eingeschrieben wird. Und an diesem Punkt soll der vorliegende Beitrag ansetzen, der sich der Beantwortung folgender Forschungsfrage widmet: Worin unterscheidet sich die Kleidung von Kloster- und Gefängnisinsassen sowie von Patienten in psychiatrischen Einrichtungen sowohl gestalterisch als auch hinsichtlich ihrer unterstützenden Funktionen im Rahmen der Erreichung des anvisierten Institutionsziels?
Für die Beantwortung der Forschungsfrage galt es neben der weiterführenden Bezugnahme zu Goffmans Modell weitere Forschungsliteratur und Quellen für die Bereiche Klöster, Gefängnisse und Psychiatrien zu eruieren. Es gibt, wenn auch nicht sonderlich zahlreich, Literatur über Klöster, Gefängnisse und Psychiatrien im Kontext ihrer Deutung als totale Institutionen.[12] Kleidung im Bereich klösterlichen Lebens ist Gegenstand empirisch ausgerichteter, gegenwartorientierter Forschung.[13] Besonders die Arbeiten von Gertrud Hüwelmeier geben einen interessanten Einblick in klösterliche „Kleiderfragen“ und lassen sich stellenweise auch für die vorliegende Themenstellung nutzen. Die historische Aufarbeitung bezüglich klösterlicher Kleidung ist oftmals Teil von Chroniken und Darstellungen zu einzelnen Klöstern bzw. Orden.[14] Ebenso finden sich einzelne Studien zu den Ursprüngen der Mönchstracht[15], jedoch scheint Kleidung im Kontext von Klöstern eher eine Randerscheinung zu sein. Dies trifft ebenso auf Gefangenenkleidung zu.[16] Und trotz eines sich in der Medizingeschichtsschreibung vollzogenen „material turn“[17], stellt Kleidung im Zusammenhang psychiatrischer Einrichtungen ebenso eine Marginalie dar. Fundstellen finden sich in Beschreibungen psychiatrischer Anstalten, psychiatrischen Lehrbüchern, ebenso in fiktionalen, an Tatsachen orientierter Literatur und Reiseliteratur.[18]
Vor diesem Hintergrund zeigt sich der Untersuchungsgang analytisch und deskriptiv zugleich mit einem, der Quellenlage geschuldeten Fokus auf das 19. und 20. Jahrhundert mit Ausblicken auf die gegenwärtige Situation. Zunächst wird Goffmans Modell an Klöstern, Gefängnissen und Psychiatrien gespiegelt. Im Anschluss daran wird der Kleidungsfrage in diesen Institutionen Aufmerksamkeit geschenkt. Neben deren Beschaffenheit wird ihre Bedeutung im Rahmen des jeweiligen Institutionsziels herausgearbeitet. Der Schluss bietet ein Resümee.
Kloster, Gefängnis und Psychiatrie als totale Institutionen
In diesem Kapitel sollen in gebotener Kürze die zentralen Merkmale totaler Institutionen auf Klöster, Gefängnisse und Psychiatrien bezogen werden. Es soll dabei mit Klöstern und ihren Insassen begonnen werden, da sich in entwicklungsgeschichtlicher Perspektive gezeigt hat, dass Klöster Aufgaben ausübten, die dann von Spezialeinrichtungen wie Psychiatrien übernommen wurden; ferner wurden Klostergebäude infolge der Säkularisation einer anderen Nutzung zugeführt. Sie dienten dann beispielsweise als Gefängnisse.
Klösterliches Leben und totale Institution
Das Religiosentum besitzt eine wechselvolle Geschichte. Am Ausgang des Mittelalters sollte es durch Reformation, Aufklärung und Nationalstaatsbestrebungen nachhaltig beeinflusst werden. Ihre Bedeutung wurde nicht zuletzt infolge aufkommenden utilitaristischen Denkens infrage gestellt, das sich mit dem klösterlichen Leben kaum in Einklang bringen ließ, sofern nicht auch erzieherische, seelsorgerische und caritative Zwecke für die Allgemeinheit verfolgt wurden. Am Ende eines Prozesses der schrittweisen Zurückdrängung klösterlicher und kirchlicher Präsenz erfolgte schließlich zu Beginn des 19. Jahrhunderts die Auflösung der Klöster (Säkularisation) und damit zusammenfallend gingen die Liegenschaften in staatlichen Besitz über. Über die Konkordate kam es bereits kurze Zeit später, wie in Bayern 1817, zu einer Renaissance klösterlichen Lebens mit der Wiederrichtung zahlreicher Klöster wie Metten (1830) und Scheyern (1838).[19]
Unabhängig davon blieb die der Regula Benedicti verpflichtete und für die abendländische Christenheit prägende klösterliche Lebensform bis zum 2. Vatikanischen Konzil (1963–65) amtlicherseits unverändert; die klösterliche Strenge sollte bis zum heutigen Tage eine Herausforderung bleiben.[20] Das Leben im Kloster als Wohn-, Arbeits- und Gebetsstätte ist durch die vita communis geprägt, mit gemeinsamen Essen und Gebet als ihrem Kern. Das Ziel des gemeinschaftlichen Zusammenlebens ist das Streben nach geistiger Vollkommenheit.[21] Neben den Gelübden von Armut, Keuschheit und Gehorsam werden Ordnung, Norm, Kontrolle, Strenge und Disziplin als Rahmenbedingungen klösterlichen Lebens über ein striktes Raum-Zeit-Regime umgesetzt. Die Konsequenz ist die Abschließung nach außen von der Welt mit dem Verlust bestehender sozialer Kontakte. Auch im Inneren des Klosters gibt es keine räumliche „Autonomie“, denn es ist genau geregelt, an welchem Ort der Klosterinsasse zu sein hat, um seinen Verpflichtungen nachzugehen.[22] Auf diese Weise erfolgt ebenso eine Reglementierung des sozialen Kontakts innerhalb der Klostermauern. Folglich ist der Tagesablauf minutiös festgelegt (Vigilien/Laudes, Prim, Terz, Sext, Non, Vesper, Komplet)[23] und durch den Gegensatz von actio und contemplatio, also von manueller Arbeit und geistlicher Betrachtung, von Zeiten des Schweigens und Zeiten des erlaubten Sprechens geprägt.[24] Das rigide Raum-Zeit-Reglement gewährleistet eine (nahezu) vollständige gegenseitige Überwachung. Nur durch die Übernahme gewisser Funktionen innerhalb des Klosters und damit verbundener Kompetenzen sowie zugewiesener Autorität kann im Sinne von Goffman zwischen der „gemanagten Gruppe“ (Mitbrüder) und dem Aufsichtspersonal (Probst, Dechant, Novizenmeister) unterschieden werden.[25]
Gefängnis als Inbegriff der totalen Institution
Wie keine andere der hier vorgestellten totalen Institutionen ist das Gefängnis vollständig nach außen abgeschlossen. Aufgrund seines heterotropen Charakters schließt es seine Insassen sichtbar nach außen aus- und zugleich nach innen ein.[26] Bis ins 16. Jahrhundert besaß die Überwachung der Gefangenen im Inneren infolge des Vollzugs der Leibesstrafen einen repressiven Charakter; sie nahm jedoch keinen allzu breiten Raum ein, schließlich verblieben die Gefangenen nur bis zur Vollstreckung der Strafe, also nur einen kurzen Zeitraum hinter Gefängnismauern.
Erst durch die Ablösung der Leibesstrafen und deren Ersatz durch die Freiheitsstrafe im 16. Jahrhundert sollte sich ein auf Resozialisierung zielender Strafvollzug herausbilden, bei dem auf die Bereiche Arbeit und Bildung fokussiert wurde, die im Strafvollzug der Gegenwart immer noch von zentraler Bedeutung sind.[27] Das Anstaltsleben musste daher anders organisiert werden, da Leibesstrafen ebenso wie körperliche Disziplinarstrafen nicht mehr verhängt werden konnten. Die neue Machttechnologie zielte dennoch auf den Körper und seine vollständige Überwachung mittels Parzellierung und Hierarchisierung.[28]
Während einerseits über die Säkularisation freigewordene Klostergebäude mit ihren Zellen für den Gefängnisbetrieb ertüchtigt wurden, entstand andererseits im Verlauf des 19. Jahrhunderts eine panoptische Gefängnisbauweise. Das Panoptikum, im Kern auf Jeremy Bentham (1748–1832) zurückgehend, ist ein Rundbau, bei dem die Einzelräume an den Außenseiten eines zylindrischen Bauwerks liegen. Von einem zentralen Beobachtungspunkt aus können alle Zellen überwacht werden. Diese Parzellierung wird mit der Hierarchisierung verknüpft, indem der im Gegenlicht befindliche Gefängniswärter in die Lage versetzt wurde, alle Gefangenen zu erblicken, ohne von diesen selbst wahrgenommen zu werden.[29] Die Hierarchisierung zeigt sich hier als Gegensatz zwischen Insassen und Personal, der nicht wie im Fall des klösterlichen Lebens auf einen rein funktionalen Unterschied bei ansonsten gleichen Status der Personen beruht, sondern auf einem wirklichen Gefälle von Insassen und Personal im Sinne einer Unterscheidung zwischen kriminell und legal. Ebenso kommt das Aufsichtspersonal von „außen“ und verlässt die Anstalt nach Dienstschluss. Die Insassen haben zudem keinen Einfluss darauf, wer zum Aufsichtspersonal bestellt wird.[30]
Mit dieser Gefängnisarchitektur, die heute als überholt gilt, wenn auch diese Zellengefängnisse teilweise noch in Betrieb sind, waren unterschiedliche Vollzugskonzepte verknüpft. Gemeinsam war ihnen die minutiöse Regelung des Tagesablaufs mit seiner Scheidung in Arbeits-, Ruhe- und Freizeit, die wiederum bis heute bestand hat und der Tageseinteilung in Klöstern nicht unähnlich zu sein scheint. Preußen führte die Einzelhaft mit der Isolierung der Gefangenen bei Tag und Nacht ein und orientierte sich am sogenannten Bußsystem, das in US-amerikanischen Philadelphia praktiziert wurde. Dort wurde Strafe als Abwendung von Gott betrachtet. Nur durch strenge Isolation konnte Buße getan und eine Versöhnung mit Gott erreicht werden. Im Gegensatz dazu entschied sich Sachsen und Thüringen für einen Progressivvollzug, der die Resozialisierung des Gefangenen als Prozess verstand, sich im Aufrücken in unterschiedliche Stufen manifestierte und gewisse Erleichterungen und Privilegien in Abhängigkeit von einem wohlfeilen, an den äußeren Verhältnissen angepassten Verhalten ermöglichte. Der Stufenvollzug sollte schließlich ab den 1920er Jahren flächendeckend eingeführt werden. Nach einer Rückkehr zu einem auf Vergeltung und Abschreckung angelegten Vollzug während der NS-Zeit, sollte der Stufenvollzug nach dem 2. Weltkrieg in einen Behandlungsvollzug überführt und die kritisierte Starre des Stufenkonzepts durch die Aufstellung eines individuellen Vollzugsplans überwunden werden.[31]
Psychiatrie und ihre Deutung als totale Institution
Psychiatrische Einrichtungen sollten wie Gefängnisse Berührungspunkte zu Klöstern und Gefängnissen aufweisen. Vor dem 30-jährigen Krieg gab es eine Irrenfürsorge, die in Klöstern und kommunalen Einrichtungen praktiziert werden sollte. Um die Mitte des 17. Jahrhunderts entstanden zunächst in Nord- und Westdeutschland Einrichtungen, die sich unterschiedlicher „Randgruppen“ annahmen und als „Arbeits-, Zucht-, Waisen- und Tollhäuser“ firmierten; gleichzeitig existierten Klosterasyle für als verrückt erklärte Hilfsbedürftige, die noch im beginnenden 19. Jahrhundert zahlreich vorhanden waren.[32] Dort herrschten katastrophale Zustände; so war das ehemalige Kapuzinerkloster in Passau noch in den 1820er Jahren ein Kerker, in dessen feuchten Zellen die Kranken bald starben und auch die wenigen übrigen bayerischen Anstalten galten wegen ihrer Verbindung zu Gefängnissen oder Spitälern als ungeeignet.[33]
Einen Umschwung sollte eine staatlich-zentralisierte Sozialpolitik herbeiführen, die sich zu Beginn des 19. Jahrhunderts herauskristallisierte und in den Aufbau zahlreicher Reformanstalten wie in Bayreuth (1805) und Sonnenstein bei Pirna (1810) mündete. Der Kerngedanke bestand darin, die „Irren“ als Subjekte anzuerkennen, was eine Scheidung der ehemals unterschiedslos Verwahrten und deren Umverteilung unter anderem in die Armenpflege, den Justizvollzug (Gefängnis) sowie in den klinischen Bereich (Psychiatrie) erforderlich machte. Nach einer vorübergehenden Spaltung in Heil- und Pflegeanstalten, infolge der Erkenntnis, dass nicht für alle Patienten eine Heilung möglich ist, bildeten sich die bis ins 20. Jahrhundert hinein weit verbreiteten Landeskrankenhäuser heraus, die für den Großteil der stationären Behandlung zuständig waren.[34]
Mit der Entstehung der ersten Reformanstalten und dem Ausbau zu Landeskrankenhäusern übernahm die Medizin die psychiatrische Deutungshoheit; die Gestalt des ärztlichen Leiters verkörperte die zentrale Autorität in psychiatrischen Anstalten, der mit Unterstützung eines Stabes von Mitarbeitenden sein Amt ausübte[35] und die Heilung Geisteskranker als dem eigentlichen Ziel der Institution Psychiatrie herbeiführen wollte. Durch diese Scheidung von Personal und Insassen steht somit auch im Falle psychiatrischer Einrichtungen die Insassenpopulation als „gemanagte Gruppe“ unter Aufsicht des Anstaltspersonals.[36]
Die Abgeschlossenheit psychiatrischer Einrichtungen spielte für den Heilungsprozess eine herausragende Rolle, wenn auch diese nicht die Totalität aufwies wie bei Klöstern und Gefängnissen; gleichwohl war die panoptische Bauweise auch bei psychiatrischen Einrichtungen vorzufinden, ihre Verbreitung war auf deutschem Boden im Gegensatz zu Großbritannien jedoch äußerst gering.[37] Mitte des 19. Jahrhunderts sah das psychiatrische Konzept vor, Anstalten in freier und luftiger Stelle mit guter Aussicht zu errichten, da man sich durch diese topografische Lage gute Heilungschancen versprach.[38] Denn die Behandlungsmaßnahmen waren bis in die 1920er Jahre überschaubar und erstreckten sich, abgesehen von Zwangsmaßnahmen und Fixierungen im engeren Sinn überwiegend auf warme und kalte Bäder und die Verabreichung von Beruhigungsmitteln.[39]
Während die Öffnung nach außen gegeben war, zeigte sich die Abgeschlossenheit nach innen, wie bei den Gefängnissen, wenn auch nicht so dominant, in einer aus Abteilungen mit Zellen, Gängen, Aufenthaltsbereichen und Isolierzimmern bestehenden Anstaltsarchitektur. Die vollkommene, lückenlose Überwachung sollte durch die um 1900 eingeführte Bettbehandlung in offenen Krankensälen forciert werden, obwohl sie in der Absicht entwickelt worden war, die bisherige, in Zellen organisierte und als inhuman empfundene Krankenbehandlung zu überwinden.[40] Dies ist auf den Umstand zurückzuführen, dass sich gegen Ende des 19. Jahrhunderts die staatliche Irrenfürsorge zu einer staatlichen Irrenüberwachung wandelte, die infolge einer Pathologisierung sozialer Problemlagen einerseits und einem gesteigerten staatlichen Sicherheitsinteresse andererseits eine bedeutende quantitative Zunahme zu verzeichnen hatte; auch die Unfähigkeit der Gerichte Strafen an den sozialen Ursachen von Delikten zu bemessen, führte zu einem Ansteigen der Belegungszahlen in den Irrenanstalten.[41]
Der Tagesablauf in psychiatrischen Einrichtungen war seinerzeit ebenso wie in Gefängnissen und Klöstern detailliert geregelt. Durch die Übernahme der Irrenfürsorge durch Ordensgemeinschaften zogen Strukturelemente klösterlichen Lebens wiederum in den psychiatrischen Bereich ein, die im 19. Jahrhundert zugleich Anlass für die aufgezeigten Reformbestrebungen mit der Medizin als Leitwissenschaft boten. Dennoch sollten Gebet und Gottesdienste ebenso wie Arbeit, freie Beschäftigung und Zeiten der Nahrungsaufnahme den Tagesablauf im 19. und 20. Jahrhundert noch lange Zeit mitstrukturieren. Auch Zucht und Ordnung, Zwangserziehung und Isolation waren Teil des therapeutischen Konzepts und daher auch des psychiatrischen Alltags der Insassen.[42]
Kleidung in totalen Institutionen: Gestalt und Funktion
Der Eintritt in eine der vorgestellten totalen Institutionen ist immer mit gewissen Prozeduren verbunden, die als Eintritts- bzw. Initiationsriten beschrieben werden können. Diese sollen den Neueintretenden die je spezifischen Eigenarten und Ziele vermitteln, über die zu erwartenden Verhaltensweisen aufklären und ihre allumfassende Abhängigkeit vergegenwärtigen.[43]
Zu diesen Prozeduren gehören beispielsweise das Abnehmen von Fingerabdrücken, das Aufzeichnen von Körpermaße und Gewicht sowie die Abgabe persönlicher Sachen. Zur sogenannten von Goffman so bezeichneten Identitäts-Ausrüstung, die der Aufrechterhaltung der persönlichen, bürgerlichen Fassade dient, gehört insbesondere Kleidung.[44] Und eben jene ist es, die im Rahmen der Aufnahme ins Gefängnis, dem Eintritt ins Kloster und der Einweisung in die Psychiatrie abgenommen und durch Habit bzw. Anstaltskleidung ersetzt wird.
Für die Kleidung aller hier vorgestellten Institutionen gelten ebenso wie für Kleidung generell die drei elementaren anthropologischen, die sogenannte S-Funktionen. Demnach dient Kleidung dem physischen Schutz vor Kälte, Hitze, Staub, Nässe und Wind (Schutzfunktion). Sie ermöglicht es, Stellen am menschlichen Körper zu verhüllen und sie somit vor der Öffentlichkeit zu verbergen (Schamfunktion). Sie schmückt und verziert den Körper – auch wenn dies für totale Institutionen nur bedingt zutreffen mag (Schmuckfunktion).[45]
Kleidung in Klöstern, Gefängnissen und Psychiatrien ist ihrem Wesen nach einheitlich und gleich gekleidete Menschen benehmen sich relativ gleichartig.[46] Uniforme Kleidung zielt also grundsätzlich darauf ab, das Miteinander bzw. den Alltag zu rationalisieren[47], Unterschiede zu nivellieren und Individualität zu beschneiden[48]. Wie gezeigt, sind totale Institutionen rational strukturiert und es stellt sich also die Frage, ob und wie (rationale) einheitliche Kleidung und das jeweilige (rationale) Institutionsziel miteinander verknüpft sind. Einführend soll jeweils der Blick auf die äußere Beschaffenheit von Ordens- bzw. Anstaltskleidung gerichtet werden. Denn die äußere Erscheinungsform gibt bereits einen Hinweis auf die Stoßrichtung der intendierten Rationalisierung und der damit verbundenen Nivellierung von Unterschieden und Beschneidung von Individualität.
Kloster: Gleichheit versus Hierarchisierung/Differenzierung
Eine allgemein verbindliche Bekleidungsvorschrift existiert nicht; letztlich bestimmt jeder Abt selbstständig für seinen Orden. Leiten lässt er sich davon, dass vom Grundsatz her Mönchskleidung einfach, einheitlich, ordentlich, praktisch, kostengünstig und in für jeden Mönch ausreichender Anzahl vorhanden sein soll. Sie soll entsprechend der klimatischen Verhältnisse Schutz vor den Einflüssen der Witterung bieten und zu guten hygienischen Verhältnissen verhelfen. Mönchskleidung soll an die ortsübliche Kleidung anschließen und dennoch den Träger als Mönch erkennbar werden lassen.[49] Vorbild war das Arbeitskleid des einfachen Mannes in der ausgehenden Antike.[50]
Vor diesem Hintergrund ist die seit der Spätantike bestehende und bis heute nahezu unveränderte Grundausstattung der Mönchskleidung äußerst schlicht gehalten.[51] Diese besteht aus einem Unterkleid (Tunika). Darüber legt man das wollene, weit geschnittene und bis an die Knöchel reichende Oberkleid (Habit, Kukulle, Kutte). Tunika und Kukulle sind nach der Benediktsregel die Grundbestandteile der Mönchskleidung. Zusätzlich gibt es das sogenannte Skapulier mit Kapuze, das die Kutte von vorn und hinten bedeckt. Kutte und Skapulier werden durch einen Gürtel (Cingulum) zusammengerafft.[52] Mantel und Schuhe vervollständigen die Mönchskleidung. Tunika und Kutte gibt es in zweifacher Ausfertigung für Tag und Nacht, die Kutte darüber hinaus in einer Sommer- und Winterversion.[53]
Wenn auch hinsichtlich Farbe, Schnitt und Stoff zum Teil beträchtliche Unterschiede zwischen den Mönchskleidern einzelner Orden bestanden und erst mit dem 2. Vatikanischen Konzil insbesondere die im Zusammenhang mit der jeweiligen Landestracht vorhandenen Unterschiede zwischen den einzelnen Ordenskleidungen ein Ende finden sollten[54], herrschte darin Übereinkunft, dass die verwendeten Materialien grundsätzlich von einfacher Art sein sollen und teure Stoffe wie Seide sich ebenso wie Schnallen oder weitere Ausschmückungen verbieten.[55] Als Stoffe kamen beispielsweise Schafswolle, Baumwolle und Wolle sowie das stellenweise in den gehobenen Ständen gebräuchliche Leinen zum Einsatz, für die Schuhe verwendete man Filz oder Leder; dennoch, so berichtet Zimmermann, liegen Hinweise für den Gebrauch edlerer, seltenerer und damit auch teurerer Stoffe vor, deren Namen heute nicht mehr überliefert sind[56]. Die Tunika ist oftmals von grauer, weißer und grauweißer Farbe, die Kutten können u.a. in schwarzer, grauer, brauner oder auch in weißer Farbe gearbeitet sein; die Farbgebung ist zugleich einer der äußerlich erkennbaren Unterschiede zwischen den einzelnen Orden und symbolisiert gleichzeitig die Losung, die sich der jeweilige Orden verschrieben hat (siehe unten).
Das Ziel klösterlichen Lebens ist die geistige Vervollkommnung, die mit dem Eintritt in das Kloster angestrebt wird. Mit diesem ist die Abkehr vom bisherigen Leben verbunden. Neben dem im Rahmen der sogenannten Einkleidung neu vergebenen Namen steht insbesondere die Ordenstracht symbolhaft für ein neues Leben.[57] Die weltliche Kleidung wird durch den Habit getauscht und damit erfolgt die offizielle Aufnahme in das Kloster bei gleichzeitigem Rückzug aus der Welt[58] und der damit verbundenen Transformation des sozialen Status.[59]
Durch die einheitliche Ordenskleidung wird einerseits die Gleichheit vor Gott und andererseits die Gleichheit untereinander hergestellt. Die Ordenstracht verhüllt den Körper dergestalt, dass, durch die auf diese Weise erfolgte Beseitigung von Störquellen, eine Konzentration auf das Geistige/Wesentliche erfolgen kann.[60] Hiermit ist insbesondere die Losung des Ordens gemeint, die mit der Farbgebung des Habits korrespondiert. Einfachheit, Demut und Buße werden mit der Farbe Schwarz in Verbindung gebracht und kennzeichnen das Ordensleben der Benediktiner. Die Dominikaner ahmen die Reinheit des Leben Jesu nach und tragen daher einen weißen Habit.[61] Die Ordenstracht ist daher nicht Ausdruck einer individuellen Haltung, sondern Ausdruck des Ordensprogramms. Habit und Habitus (Haltung) müssen ineinandergreifen, zu einer Einheit verschmelzen, um das Selbstverständnis des Ordens ganzheitlich zu leben. Dies ist zugleich in erster Linie der Grund für die äußere Schlichtheit des Habits, wenn auch wirtschaftliche Gründe, zwar untergeordnet, eine Rolle spielen bzw. gespielt haben werden.[62]
Nach Goffman existiert in Klöstern neben dem offensichtlichen Institutionsziel, also der Vervollkommnung, ein „verschleierter“ Institutionszweck, der der Strenge des klösterlichen Lebens und dem rigiden Raum-Zeit-Regime geschuldet ist und letztlich zur Bedingung für ein der geistigen Vervollkommnung gewidmeten Lebens wird: Disziplin(ierung). Die in Klöstern, wenn auch funktional bestimmte hierarchische Struktur muss darüber wachen, dass die Disziplin eingehalten wird. Und an der Kleidung können kennzeichnende Merkmale nachgewiesen werden, die unterstützend für eine mögliche Hierarchisierung gewirkt haben könnten. Die Regula Monachorum, die auf der Benediktsregel fußt, hält hierzu fest, dass es durchaus eine Differenzierung nach Alter und nach Rang geben könne, um die Bedürfnisse eines jeden einzelnen Mönchs abzubilden.[63] Streifen an Tunika und Kukulle waren durchaus üblich und es ist daher denkbar, dass je nach Ausführung bestimmte klösterliche Positionen auf diese Weise ihre vestimentäre Entsprechung erhielten.
Das 2. Vatikanische Konzil führte nicht nur zu einer Angleichung zwischen der Mönchskleidung einzelner Orden. Einschneidender war, dass nun die Möglichkeit eröffnet wurde, den Habit durch zivile Kleidung zu ersetzen, wovon in der Folge Gebrauch gemacht wurde und was dazu führte, dass der Bedarf an Ordenskleider abnehmen sollte und darüber hinaus, sofern Ordensgemeinschaften über hauseigene Schneidereien verfügten, diese ihren Betrieb einstellten.[64] Wichtiger erscheint jedoch, dass durch das Nebeneiner von Habit und ziviler Kleidung die beschriebene symbolische Bedeutung der Ordenskleidung einerseits ihren Stellenwert eingebüßt hat. Andererseits scheinen die geistige Vervollkommnung und das Leben nach den Ordensregeln nicht mehr nur auf Äußerlichkeiten wie einheitlicher, uniformierender Kleidung fixiert zu sein; vielmehr wird damit eine innere Habitualisierung betont, bei der einheitliche Kleidung eine unterstützende Wirkung entfalten kann, sofern diese getragen wird; eine äußerliche Hierarchisierung/Disziplinierung scheint nun nicht mehr gegeben zu sein.
Gefängnis: Ordnung versus Sicherheit/Demütigung
Während das Ordenskleid bereits in den frühen Klostergründungen sichtbares Zeichen der Ordenszugehörigkeit war und den Rückzug aus der Welt vestimentär markierte, sollte einheitliche Kleidung an Gefängnissen erst mit der Entstehung der Freiheitsstrafe an Bedeutung gewinnen, wenn auch keine besonders nachhaltige. Selbst im kriminologischen Diskurs des 19. Jahrhunderts wurde der Bekleidungsfrage nur geringe Aufmerksamkeit geschenkt. Zumindest sollte sich Anstaltskleidung als Begriff im Strafvollzug gegen Ende des 19. Jahrhunderts durchsetzen.[65]
Männliche Anstaltskleidung setzte sich im 19. und beginnenden 20. Jahrhundert aus einem Satz von Kleidungsstücken zusammen: Hemden, Hosen, Strümpfe, Jacken, Westen, Mützen, Hals- und Taschentücher, Hosenträger sowie Schuhe, Pantoffeln und unterschiedliche Kopfbedeckungen. Für die Arbeit im Freien ebenso wie für besondere Betätigungen gab es weitere Kleidungsstücke wie beispielsweise Arbeitsschürzen. Kranke Gefangene erhielten besondere Kleidungsstücke wie aus Flanell gefertigte „Krankenkittel“. Zudem gab es einen Wechsel zwischen Winter- und Sommerkleidung.[66]
Die Kleidungsstücke wurden überwiegend aus Leinen oder Baumwolle gefertigt und bestanden im Falle der Winterkleidung aus Wolle bzw. aus Gewebekonstruktionen von Baumwolle, Leinen und Wolle; die Schuhe bestanden aus Leder oder Tuchstoffen.[67] Die Stoffauswahl war insbesondere den hygienischen Umständen geschuldet. Die Kleidungsstücke mussten leicht zu reinigen sein, um die Ausbreitung von Seuchen zu minimieren. Gleichzeitig bedeutete Anstaltskleidung für eine Vielzahl der Inhaftierten mitunter erstmals in den Genuss ordentlicher Kleidung gekommen zu sein, die auch regelmäßig gewechselt wurde.[68]
Anstaltskleidung besaß einerseits Anleihen aus der bürgerlichen Herrenkleidung in Form des Herrenanzugs mit seinen gedeckten und dunklen Stoffen, der seinerseits seinen Ursprung in der Soldatenuniform besaß und war damit andererseits ebenso militärisch geprägt. Signifikant hierfür waren daher die unifarbenen und insbesondere in Grau- und Brauntönen sowie in schwarz gearbeiteten Anstaltskleidungsstücke, die Streifenmuster ebenso wie, an das Militär angelehnt, Aufnäher und Abzeichen als Hinweise für das Strafmaß aufweisen konnten wie es beispielsweise für den sächsischen und thüringischen Strafvollzug belegt ist.
Diese auf der stofflichen Ebene durchschimmernde Verknüpfung von Militär und bürgerlicher Herrenkleidung findet sich vollständig in dem Bekleidungsstück des Spenzers, eine in Taille geschnittene kurze, geknöpfte Jacke, mit stehendem Kragen und Außentaschen auf der linken und rechten Seite. Dieser gehörte zur männlichen Anstaltskleidung in mehreren deutschen Staaten, war Ausrüstungsstück vieler in- und ausländischer Armeen und ebenso Teil des bürgerlichen Kleiderensembles im 19. Jahrhundert.[69]
Welches Verhalten sollte mit dieser rein äußerlich an Militär und bürgerlicher Herrenkleidung orientierten Uniformität im Hinblick auf das Institutionsziel verknüpft werden? Das Militär steht wie kaum eine andere Institution für Hierarchie. Auch das Bürgertum des 19. und beginnenden 20. Jahrhunderts war stark militärisch-hierarchisch geprägt und führte das Militärische durch die zivilen Tugenden wie Gehorsam und Selbstdisziplin, Sauberkeit, Fleiß und insbesondere Ordnung fort. Diese waren ebenso für den gegen Ende des 19. Jahrhunderts einsetzenden resozialisierenden Strafvollzug kennzeichnend, der die Gefangenen in die Lage versetzen sollte, ein straffreies Leben in Freiheit zu führen in der die bestehende (hierarchisch geprägte) gesellschaftliche Ordnung grundsätzlich anerkannt wurde und zum Leitbild des Lebens hinter Gittern avancierte.[70] Neben Arbeit, religiöser Unterweisung und Unterricht sollte Kleidung auf einer vestimentären Ebene an der Verwirklichung dieses Ziels mitwirken.
Goffman merkt an, dass die in einem rationalen Plan zusammengeführten und (oftmals) erzwungenen Tätigkeiten der Insassen nur dem Anschein nach dazu dienen, das Institutionsziel zu erreichen und der Institutionszweck daher ein anderer sein kann.[71] Übertragen auf die Materialität der Anstaltswelt und bezogen auf Anstaltskleidung verhält es sich hier so, dass die Anstaltskleidung die Gefangenen nicht nur auf den Pfad der Tugenden bringen konnte. Sie tut das umso weniger, je mehr sie von der bürgerlichen Kleidung abwich, gleichzeitig das Militärische überformte und letztlich andere und/oder weitere Interessen in den Mittelpunkt stellte wie beispielsweise den Sicherheitsaspekt. Besonders deutlich wird dies in der Kombination von Streifenmustern und der Verwendung von Aufnähern und anderen Abzeichen. Während Letztere eine Differenzierung zwischen den Gefangenen hinsichtlich ihrer Strafen darstellten, wurde das Streifenmuster grundsätzlich mit dem Gefangenendasein in Verbindung gebracht und gilt allgemein, über viele Jahrhunderte hinweg und auch heute noch als vestimentäre Abbildung abweichenden Verhaltens. Insbesondere kennzeichnete das Streifenmuster den Geflüchteten als Gefangenen im Falle eines Ausbruchs. Diese geartete Anstaltskleidung machte also Kriminalität für alle sichtbar, ermöglichte gute Überwachbarkeit und war der Beitrag der Anstaltskleidung im Hinblick auf die Rationalisierung des Gefängnisalltags.[72]
Zweifelsohne erzeugt Anstaltskleidung eine Hierarchie nicht nur zwischen den Gefangenen, sondern und im Besonderen zwischen Personal und Insassen und somit ein Machtgefälle zwischen diesen beiden Gruppen, das zunächst der Institutionslogik geschuldet ist. Problematisch wird es, wenn Anstaltskleidung in diesem Kontext nicht nur der Vereinheitlichung und Rationalisierung dient, sondern, wie gerade ausgeführt, beispielsweise unter dem Vorwand von Sicherheitserwägungen, letztlich ebenso eine demütigende Wirkung entfaltete und der Isolierung der Gefangenen Vorschub geleistet wurde. Anzeichen hierfür sind die infolge der Anlehnung an die Militäruniform auf die Gefangenenkleidung übergegangene Tendenz zur Flächigkeit sowie die Wahrnehmung von Streifenmusterung und Gefängnisgitter als eine Einheit, als Käfig.[73] Eine besonders demütigende Wirkung zeichnete sich aber dann ab, wenn ein gewisses, mehr der Entstellung dienendes Maß an Auszeichnungen vorhanden war, wie das Beispiel Sachsen in den 1860er Jahren belegt, wenngleich dieses Land hinsichtlich ihres Resozialisierungskonzepts bereits fortschrittlich agierte und einen Stufenvollzug etabliert hatte, der vestimentär zwar äußerst differenziert, jedoch auch besonders auffallend ausgestaltet wurde: Die Kleider der Züchtlinge sind von doppelfarbigem Tuch mit ein- und zweizölligen Querstreifen, die Farben je nach den Disziplinarklassen verschieden, nämlich für die erste Klasse blau und schwarzgrau, für die zweite Klasse lichtgrau und schwarzgrau, für die dritte Klasse lichtbraun und schwarzgrau. … die der dritten Klasse zugehörigen Rückfälligen tragen auf beiden Aermeln einen ringförmig um beide Aermel laufenden ¾ zölligen gelben Streifen für jeden Rückfall in möglichst weiten Zwischenräumen. Die Züchtlinge beiderlei Geschlechts aber, welche lebenslängliche oder Zuchthausstrafe ersten Grades zu verbüßen haben, werden noch überdies in allen drei Disziplinarklassen durch zwei bezw. einen Querstreifen von ziegelroter Farbe in der Mitte jedes Aermels ausgezeichnet.[74]
Jedes Mehr an Kennzeichnung bedeutete zugleich ein höheres Maß an Erniedrigung und daran wurde Ende des 19. Jahrhunderts starke Kritik geübt. Im thüringischen Strafvollzug der 1920er Jahre versuchte man dagegen mit Hilfe von Kennzeichnungen positives Verhalten zu fördern. Hierzu wurden Abzeichen in Form von aus dem Militär bekannten und die Schulterklappen schmückenden Litzen ausgegeben. Bei guter Führung erhielten die Gefangenen diese Auszeichnung.[75] Aber auch hier erfolgte eine gewisse Herabsetzung derjenigen, deren Verhalten, aus welchen Gründen auch immer, keine positive und daher auszeichnungswürdige Bewertung erfahren sollte.
Um diese äußerlich ungleiche und damit bereits im Kern vorurteilsbehaftete Atmosphäre gar nicht erst entstehen zu lassen, darf im Strafvollzug der Gegenwart und in Übereinkunft mit den europäischen Strafvollzugsgrundätzen (2007) Kleidung nicht herabsetzend oder erniedrigend sein. Anstaltskleidung ist zwar weiterhin einheitlich, was Farbgebung und Schnitte anbelangt; besondere Kennzeichnungen müssen hingegen vermieden werden. Darüber hinaus liegt es im Ermessen des jeweiligen Anstaltsleiters, private Kleidung zuzulassen, sofern damit die Anstaltssicherheit nicht gefährdet wird.[76]
Psychiatrie: Therapie versus Sicherheit/Stigmatisierung
Die Heilanstalt Sonnenstein bei Pirna besaß ein Regulativ für die Anstaltskleidung. Dieses gibt Auskunft darüber, wie Anstaltskleidung Ende der 1820er Jahre ausgesehen hat und beschaffen war. Generell sollte diese einen ordentlichen Eindruck hinterlassen sowie unauffällig in Farbe und Schnitt sein. Eine einheitliche Farbgebung existierte darüber hinaus nicht. Kernstück der männlichen Anstaltskleidung war ein Anzug, der sich aus einen bis an die Hüfte reichenden geknöpften Oberrock, geknöpfter Ärmelweste und Gilet (Weste) sowie Pantalons[77], langer Unterhose, Halsbinde mit Schnalle, Schirmmütze, Socken und Halbstiefeln zusammensetzte. Als Materialien kamen Tuchstoffe für Oberrock, Ärmelweste, Gilet, Halsbinde und Mütze sowie Zwillich für die Pantalons zum Einsatz. Die Socken für den Sommer und Winter bestanden aus Zwirn bzw. Wolle, die im Winter zu tragende Halsbinde aus schwarzer Merinowolle.[78]
Was den Oberrock hinsichtlich Länge und Knöpfung anbelangt, können hier durchaus Parallelen zum (Militär-)Spenzer gezogen werden und d.h. gleichzeitig zur Gefängniskleidung. In der Tat finden sich Hinweise darauf, dass Anstaltskleidung die Formensprache von Gefängniskleidung aufweisen konnte: Einheitsschnitte, einheitliche und dunkle Farbgebung sowie Streifenmusterung[79].
Im Vergleich zu Klöstern und Gefängnissen besaß einheitliche Anstaltskleidung in psychiatrischen Einrichtungen einen anderen Stellenwert. Sie war oftmals für mittellose Patienten vorgesehen. Demgegenüber bestand in Abhängigkeit von den finanziellen Ressourcen der Patienten die Möglichkeit, die eigene Kleidung in der Einrichtung zu tragen, oder sogar sich einen Koffer mit Kleidung nachschicken zu lassen.[80]
Somit wurde Einheitlichkeit zunächst unter einem ökonomischen Gesichtspunkt betrachtet, der letztlich ebenso für Mönchs- und Gefangenenkleidung zutreffend gewesen sein mag, wenn auch nicht in erster Linie. Die Herstellung gleichförmiger Bekleidungsstücke und dazu in einer gewissen Auflage erwies sich als kostengünstiger im Vergleich zur Anfertigung von Einzelstücken, auch vor dem Hintergrund steigender Belegungszahlen in den Heilanstalten gegen Ende des 19. Jahrhunderts.
Insbesondere gestreifte Anstaltskleidung besaß wie in Gefängnissen zudem eine kennzeichnende Funktion. Sie befriedigte somit Sicherheitsinteressen und leistete ebenfalls der Hierarchisierung zwischen medizinisch-pflegerischem Personal und Patienten Vorschub.[81] Aus Sicht der Insassen führte diese Musterung zu einer weiteren Stigmatisierung ihres ohnehin bereits als randständig zu bezeichnenden Daseins.
Diese Begleiterscheinungen stehen allerdings im Widerspruch zum Institutionsziel, jedoch im Einklang zum tatsächlichen Institutionszweck und seiner, in Erweiterung dazu, vestimentären Übertragung. Eingedenk der möglichen konträren Wirkung derartiger Kleidung, betonte man bereits ab der Mitte des 19. Jahrhunderts die von Beschaffenheit und Aussehen ausgehende Bedeutung von Kleidung für den Gemütszustand der Kranken. So berichtete der durchaus kritisch zu beurteilende Reiseschriftsteller Gustav Rasch (1825–1878) über seinen Besuch britischer Heilanstalten folgendermaßen: Ein widerspänstiger Kranker in Colney Hatch (ehemaliger Londoner Stadtteil; Anm. d. Verf.) hatte die Gewohnheit, sich die Kleider zu zerreißen. Einer der Aerzte der Anstalt befahl, ihm, als dies wieder einmal vorgekommen war, einen funkelnagelneuen Anzug anzuziehen. Der Kranke war seines Gewerbes nach ein Schneider. Sei es nun, daß er den Werth des neuen Kleidungsstückes kannte, oder daß er durch dies Zeichen der Aufmerksamkeit, welche ihm erwiesen wurde, gerührt war, genug, er respectirte seinen neuen Anzug, und fiel seit dieser Zeit in seine früheren Gewohnheiten nicht wieder zurück. Bevor er das Irrenhaus geheilt verließ, sagte er, daß er seine Heilung besonders der Wirkung verdanke, welche der neue Anzug auf ihn ausgeübt habe.[82]
Otto Snell (1859–1939) machte in seinem psychiatrischen Lehrbuch von 1897 darauf aufmerksam, dass zwei Arten uniformer Bekleidung geläufig waren, nämlich Soldatenrock und Zuchthaustracht. Auch sah und monierte er die Parallelen zwischen Anstalts- und Häftlingskleidung und forderte daher und in Übereinstimmung mit dem Bericht von Rasch diese „Verwandtschaft“ aufzubrechen sowie die Einheitlichkeit der Kleidung zurückzudrängen. Er empfahl, dass die Kleidung in der Anstalt so weit wie möglich, derjenigen aus dem Vorleben der Insassen ähneln sollte.[83] Als Standard über alle gesellschaftlichen Schichten hinweg galt seinerzeit der dreiteilige Anzug bestehend aus Jacke, Weste und Hose, der in bedeckten Farben gefertigt war und sich vor allem hinsichtlich der Qualität von Schnitt und Stoffen zwischen den Gesellschaftsschichten unterscheiden sollte. Damit bestand weiterhin ein gewisses Vereinheitlichungsbestreben. Entscheidender war, dass (Anstalts-)Kleidung aus medizinischer Sicht eine therapeutische Wirkung bzw. zumindest Mitwirkung zugeschrieben wurde[84], die eine Erweiterung erfahren konnte, wenn Kleidungsstücke durch Patientenhand aus- bzw. umgestaltet wurden, wie im Fall von Agnes Richter (1844–1918), einer gelernten Schneiderin und Patientin der sächsischen Heil- und Pflegeanstalt Hubertusburg, die 1895 dort eingewiesen wurde und den Rest ihres Lebens verbrachte. Richter nähte ein Jäckchen und stickte darauf zahlreiche Erinnerungen.[85] Auf diese Weise gelang es ihr, ihr als verloren wahrgenommenes Selbst zu stabilisieren und zu sichern, indem sie ihre Biografie sozusagen vergegenständlichte.[86]
Erst infolge der Psychiatrie-Enquete 1975, die einen Wandel der psychiatrischen Versorgung herbeiführte, sollte auch die Kleidungsfrage dahingehend geregelt werden, dass Patienten die Möglichkeit erhielten, eigene Kleidung tragen zu dürfen.[87] Dies sollte zugleich das Aus für die gestreifte Anstaltskleidung bedeuten.[88]
Zusammenfassung und Fazit
Die zurückliegenden Ausführungen sollten darlegen, ob und inwiefern (uniforme) Kleidung und das Ziel totaler Institutionen miteinander verknüpft sind. Die Charakteristika totaler Institution wurden je an Klöstern, Gefängnissen und Psychiatrien aufgezeigt und insbesondere auf die jeweiligen Ziele Bezug genommen. Demnach dienen Klöster der geistigen Vervollkommnung, Gefängnisse der Resozialisierung und psychiatrische Einrichtungen der Heilung.
Mönchstracht ist einheitlich in Farbgebung und Schnitten gestaltet und unterliegt dem Primat der Einfachheit, um Gleichheit vor Gott und zwischen den Mitbrüdern herzustellen und somit ohne äußere Ablenkung am Ziel der geistigen Vervollkommnung zu arbeiten. Ebenso ist Gefangenenkleidung einheitlich. Sie war an die Militäruniform angelehnt und somit Resozialisierung und militärische Tugenden in Form von Zucht, Ordnung und Disziplin miteinander verbunden. Uniforme Kleidung in Psychiatrien, die Ähnlichkeiten zur Militäruniform bzw. Gefangenenkleidung aufwies, gab es insbesondere für mittellose Patienten. Daneben existierte, und das unterscheidet Psychiatrien von Klöstern und Gefängnissen im Hinblick auf die Kleidungsfrage, ein Nebeneinander von vorgegebener Kleidung und „privater“ Kleidung, bei der es sich, dem damaligen Zeitgeist entsprechend, um den Herrenanzug handeln konnte und damit ebenso eine gewisse uniformierende Tendenz erwachsen sollte. Mit Kleidung wurde in der Psychiatrie eine heilende Wirkung verbunden, die ihr nach einschlägiger Expertenmeinung allerdings nur zugewiesen wurde, wenn sie nicht Parallelen zur Gefangenenkleidung aufwies, unabhängig davon, ob sie grundsätzlich uniformierender Art war.
Der tatsächliche Institutionszweck von Klöstern im Sinne einer Disziplinierung und Hierarchisierung konnte sich durch äußere Kennzeichen an den Bestandteilen der Mönchskleidung vestimentär bemerkbar machen, erreichte aber nicht den „Schmückungsgrad“ von Gefangenenkleidung. Diese befriedigte im Kontext der Verwahrung als „verschleiertem“ Institutionsziel insbesondere der Streifenmusterung wegen Sicherheitsaspekte, die zweifelsohne auch im Zusammenhang der Resozialisierung immanent vorhanden und damit legitim waren. Die Träger von Gefangenenkleidung erfuhren letztlich eine Demütigung, die umso umfassender war, je mehr das Streifenmuster mit weiteren Abzeichen „geschmückt“ werden sollte, wie es im sächsischen Strafvollzug Ende des 19. Jahrhunderts der Fall war. Zwar werden auch im Strafvollzug der Gegenwart Sicherheitsinteressen mit Kleidung verbunden. Sie darf aber nicht mehr entstellend gearbeitet sein und den Träger herabwürdigen. Sofern bei Anstaltskleidung in Psychiatrien Gestaltungsmerkmale von Gefangenenkleidung wie Streifenmuster vorhanden waren, wurden hiermit ebenso Sicherheitsinteressen als dem tatsächlichen Institutionszweck verfolgt und gleichzeitig die Stigmatisierung psychiatrischer Patienten vorangetrieben. Nachfolgende Tabelle zeigt diese Ergebnisse nochmals im Überblick.
Kloster | Gefängnis | Psychiatrie | |
(offizielles) Ziel | Vervollkommnung | Resozialisierung | Heilung |
– (Uniforme) Kleidung | Gleichheit | Ordnung/Disziplin | Hebung des Gemüts |
(verborgener) Zweck | Disziplinierung | Verwahrung Sicherheit Demütigung/Stigmatisierung | |
– Uniforme Kleidung | Hierarchisierung | ||
– „Nebenwirkung“ | Differenzierung |
Tabelle 1: Der Zusammenhang von Ziel, Zweck und Kleidung in totalen Institutionen am Beispiel von Kloster, Gefängnis und Psychiatrie
Es hat sich also gezeigt, dass zwischen Kleidung bzw. uniformer Kleidung und dem tatsächlichen Institutionsziel sowie dem sekundären Institutionsziel/dem scheinbar „verborgenen“ Institutionszweck eine Verbindung besteht und Kleidung je eine unterstützende Wirkung entfalten kann. Das gemeinsame dieser uniformierend-hierarchisierenden Kleidung ist unabhängig von der Fokussierung auf Ziel oder Zweck ihr Rationalisierungspotential im Hinblick auf die Gestaltung des institutionellen Alltags und der damit verbundenen, ob freiwillig oder unfreiwillig erfolgten Nivellierung, teilweise auch Marginalisierung der jeweiligen Insassen untereinander. Uniformität kann daher vielgestaltig sein.
Eine lohnenswerte weiterführende Fragestellung könnte in der unterschiedlichen Ausgestaltung von männlicher und weiblicher Kleidung erblickt werden und in der Frage, ob sich hiermit auch verschiedene Ziel- und Zweckinteressen ergeben. Ebenso interessant wäre, den Blick von den Insassen weg in Richtung Personal zu lenken und zu untersuchen, inwieweit die Kleidungsstücke des Personals im Einklang zu Ziel und Zweck totaler Institutionen stehen und worin sie sich in Hinblick auf äußere Gestaltung und „innerer“ Bedeutung ähneln.
[1] HEIDEGGER, Maria; DIETRICH-DAUM, Elisabeth. Die k. k. Provinzial-Irrenanstalt Hall in Tirol im Vormärz – eine Totale Institution? In: Wiener Zeitschrift zur Geschichte der Neuzeit 8, Heft 1 (2008), s. 68f.
[2] Watzka, Carlos. Zur Interdependenz von Personal und Insassen in „Totalen Institutionen“: Probleme und Potentiale von Erving Goffmans „Asyle“. In: Bretschneider, Falk; Scheutz, Martin; WeiSS, Stefan Alfred (ed.). Personal und Insassen von „Totalen Institutionen“ – zwischen Konfrontation und Verflechtung. Leipzig, Leipziger Universitätsverlag 2011, s. 28.
[3] Goffman, Erving. Asyle. Über die soziale Situation psychiatrischer Patienten und anderer Insassen. Frankfurt am Main, Suhrkamp 1973, s. 15.
[4] Lisch, Ralf. Totale Institution Schiff. Berlin, Duncker & Humblot 1976, s. 11.
[5] Goffman: Asyle, s. 15f.
[6] Goffman: Asyle, s. 16.
[7] Täubig, Vicki. Totale Institution Asyl. Empirische Befunde zu alltäglichen Lebensführungen in der organisierten Desintegration. Wiesbaden, Juventa 2009, s. 46.
[8] Scheutz, Martin. „Totale Institutionen“ – missgeleiteter Bruder oder notwendiger Begleiter der Moderne? Eine Einführung. In: Wiener Zeitschrift zur Geschichte der Neuzeit 8, Heft 1 (2008), s. 9.
[9] Katzler, Günter. Mit den Augen Erving Goffmans – Personal und Insassen im Kloster am Bespiel eines Reformverbandes österreichischer Chorherrenstifte im Mittelalter. In: Bretschneider, Falk; Scheutz, Martin; WeiSS, Stefan Alfred (ed.). Personal und Insassen von „Totalen Institutionen“ – zwischen Konfrontation und Verflechtung. Leipzig, Leipziger Universitätsverlag 2011, s. 62.
[10] Schneider, Christine. Kloster als Lebensform. Das Wiener Ursulinenkonvent in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts (1740–1790). Wien/Köln/Weimar, Böhlau 2005, s. 14.
[11] Heidegger; Dietrich-Daum: Die k. k. Provinzial-Irrenanstalt Hall in Tirol im Vormärz – eine Totale Institution?, s. 74.
[12] Scheutz: „Totale Institutionen“ – missgeleiteter Bruder oder notwendiger Begleiter der Moderne? Eine Einführung, s. 3–19; Bretschneider, Falk; Scheutz, Martin; WeiSS, Stefan Alfred (ed.). Personal und Insassen von „Totalen Institutionen“ – zwischen Konfrontation und Verflechtung. Leipzig, Leipziger Universitätsverlag 2011.
[13] Hasse, Jürgen. Unbedachtes Wohnen. Lebensformen an verdeckten Rändern der Gesellschaft. Unter Mitwirkung von Jessica Witan. Bielefeld, Transcript 2009; Hüwelmeier, Gertrud. Die Macht der Ordenstracht. Transformation von Körpergrenzen. In: Koppetsch, Cornelia (ed.). Körper und Status. Zur Soziologie der Attraktivität. Konstanz, Universitätsverlag 2000, s. 189–210; Hüwelmeier, Gertrud. Närrinnen Gottes. Lebenswelten der Ordensfrauen. Münster/New York/München, Waxmann 2004; Konrad, Dagmar. Habit oder Kostüm? Habit als Kostüm? Die Kleiderfrage im Kloster. In: Mentges, Gabriele; Neuland-Kitzerow, Dagmar; Richard, Birgit (ed.). Uniformierungen im Bewegung. Vestimentäre Praktiken zwischen Vereinheitlichung, Kostümierung und Maskerade. Münster/New York/München, Waxmann 2007, s. 113–128.
[14] GeiSSendörfer, Paul. Heilsbronn – ein Zisterzienserkloster in Franken. Heilsbronn, Schulist 2000; Zunker, Maria Magdalena. Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz. 2. Die Benediktinerinnenabtei St. Walburg in Eichstätt. Berlin/Boston, De Gruyter 2018; Hallinger, Kassius. Gorze – Kluny. Studien zu den monastischen Lebensformen und Gegensätzen im Hochmittelalter. Band 2. Graz, Akademische Druck- und Verlagsanstalt 1971.
[15] Oppenheim, Philippus. Das Mönchskleid im christlichen Altertum. Freiburg im Breisgau, Herder 1931; Oppenheim, Philippus. Symbolik und religiöse Wertung des Mönchskleides im christlichen Altertum vornehmlich nach Zeugnissen christlicher Schriftsteller der Ostkirche. Münster in Westfalen, Aschendorff 1932.
[16] SZUHANY, Ferdinand. Wie soll die Kleidung der Strafgefangenen beschaffen sein? In: Blätter für Gefängniskunde 2 (1867), s. 242–264; Oelbauer, Daniel. Sichtbarmachung von Kriminalität. Gestaltungs- und Funktionsweisen von Gefangenenkleidung im 19. und beginnenden 20. Jahrhundert. In: Kultúrne Dejiny 13, Heft 2 (2022), s. 226–247.
[17] Brückner, Burkhart; Röske, Thomas; Rotzoll, Maike; Müller, Thomas. Geschichte der Psychiatrie „von unten“. In: Medizinhistorisches Journal 54, Heft 4 (2010), s. 354.
[18] Nostitz und Jänckendorf, G. A. E. Beschreibung der Königlich Sächsischen Heil- und Verpflegungsanstalt Sonnenstein. Mit Bemerkungen über Anstalten für Herstellung oder Verwahrung der Geisteskranken. Teil 2. Dresden, Walthersche Buchhandlung 1829; Rasch, Gustav. Dunkle Häuser und Straßen in London. Band 2. Wittenberg, R. Herrosé 1863; Scheibe, Theodor. Das Wiener Irrenhaus. Band 2. Wien, F. Fridrich 1863; Snell, Otto. Grundzüge der Irrenpflege für Studirende und Aerzte. Berlin, Georg Reimer 1897.
[19] Breitenstein, Mirko. Die Benediktiner. Geschichte, Lebensform, Spiritualität. München, C.H. Beck 2019, s. 114ff.
[20] Ströbele, Ute. „Der Ungeist der Zwietracht.“ Konflikte in Vorderösterreichischen Klosterkonventen des 18. Jahrhunderts im Umfeld der josephinischen Klosterpolitik. In: Bretschneider, Falk; Scheutz, Martin; WeiSS, Stefan Alfred (ed.). Personal und Insassen von „Totalen Institutionen“ – zwischen Konfrontation und Verflechtung. Leipzig, Leipziger Universitätsverlag 2011, s. 116.
[21] Schneider: Kloster als Lebensform. Das Wiener Ursulinenkonvent in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts (1740–1790), s. 14.
[22] Katzler: Mit den Augen Erving Goffmans – Personal und Insassen im Kloster am Bespiel eines Reformverbandes österreichischer Chorherrenstifte im Mittelalter. In: Bretschneider, Falk; Scheutz, Martin; WeiSS, Stefan Alfred (ed.). Personal und Insassen von „Totalen Institutionen“ – zwischen Konfrontation und Verflechtung, s. 62; Schneider: Kloster als Lebensform. Das Wiener Ursulinenkonvent in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts (1740–1790), s. 105ff.
[23] Scheutz: „Totale Institutionen“ – missgeleiteter Bruder oder notwendiger Begleiter der Moderne? Eine Einführung, s. 12.
[24] Schneider: Kloster als Lebensform. Das Wiener Ursulinenkonvent in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts (1740–1790), s. 105ff.
[25] Katzler: Mit den Augen Erving Goffmans – Personal und Insassen im Kloster am Bespiel eines Reformverbandes österreichischer Chorherrenstifte im Mittelalter. In: Bretschneider, Falk; Scheutz, Martin; WeiSS, Stefan Alfred (ed.). Personal und Insassen von „Totalen Institutionen“ – zwischen Konfrontation und Verflechtung, s. 70f.
[26] LÖW, Martina. Raumsoziologie. Frankfurt am Main, Suhrkamp 2001, s. 165.
[27] Oelbauer, Daniel. Einzelhaft, Isolierstuhl, Lehrermonolog. Strafvollzug, bauliche Gestaltung und Unterricht an bayerischen Gefängnissen des 19. und 20. Jahrhunderts. In: Jahrbuch für Historische Bildungsforschung 25 (2019), s. 238ff.
[28] FOUCAULT, Michel. Die Hauptwerke. Mit einem Nachwort von Axel Honneth und Martin Saar. Frankfurt am Main, Suhrkamp 2008, s. 901–934.
[29] GRAUL, Hans-Joachim. Der Strafvollzugsbau einst und heute. Düsseldorf, Werner 1965, s. 52ff.
[30] Schneider, Christine. Frauenklöster der Frühen Neuzeit als Totale Institutionen – Gleichheit und Differenzen. In: Wiener Zeitschrift zur Geschichte der Neuzeit 8, Heft 1 (2008), s. 21.
[31] Rathert, Valeska. Stufenvollzug und Bonussysteme im Jugendstrafvollzug. Entwicklung, Praxis und Rahmenbedingungen. Bremen, Universität Bremen 2011, s. 24.
[32] Jetter, Dieter. Zur Entwicklung der Irrenfürsorge im Donauraum. In: Medizinhistorisches Journal 6, Heft 2/3 (1971), s., S. 190ff.
[33] Tröger, Gert Paul. Geschichte der Anstalten der geschlossenen Fürsorge im bayerischen Regierungsbezirk Schwaben insbesondere während des 19. Jahrhunderts. München, R. Wölfle 1979, s. 92.
[34] Brückner, Burkhart. Kurze Geschichte der Psychiatrie. Stuttgart, Psychiatrie-Verlag 2023, s. 80–117.
[35] Vanja, Christina. Das Irrenhaus als „Totale Institution“? Erving Goffmans Modell aus psychiatriehistorischer Perspektive. In: Wiener Zeitschrift zur Geschichte der Neuzeit 8, Heft 1 (2008), s. 123f.
[36] In den 1840er Jahren besaß das in Hanwell, westlich von London errichtete County Lunatic Asylum eine maximale Belegungszahl von 1.000 Insassen und gehörte damit zu einem der größten psychiatrischen Anstalten Europas, das von einem knapp 120 Personen zählenden Mitarbeiterstab betreut wurde (Jetter, Dieter. Ursprung und Gestalt panoptischer Irrenhäuser in England und Schottland. In: Sudhoffs Archiv für Geschichte der Medizin und der Naturwissenschaften 46, Heft 1 (1962), s. 34).
[37] Jetter: Ursprung und Gestalt panoptischer Irrenhäuser in England und Schottland, s. 41.
[38] HEIDEGGER; Dietrich-Daum: Die k. k. Provinzial-Irrenanstalt Hall in Tirol im Vormärz – eine Totale Institution? s. 71.
[39] Faulstich, Heinz. Von der Irrenfürsorge zur „Euthanasie“. Geschichte der badischen Psychiatrie bis 1945. Freiburg im Breisgau, Lambertus 1993, s. 48.
[40] Ankele, Monika. Sich aufführen. Rauminterventionen und Wissenspraktiken in der Psychiatrie um 1900. In: Ankele, Monika; Kaiser, Céline; Ledebur, Sophie (ed.). Aufführen – Aufzeichnen – Anordnen. Wissenspraktiken in Psychiatrie und Psychotherapie. Hamburg, Springer 2019, s. 75ff.
[41] Blasius, Dirk. Der verwaltete Wahnsinn. Eine Sozialgeschichte des Irrenhauses. Frankfurt am Main, Fischer 1980, s. 94, 104f.
[42] Ahlborn, Helmut. Irrenanstalten. Historische Dokumente zur Theorie und Praxis der Irrenhausarchitektur und des Irrenwesens im 19. Jahrhundert. Reprint von Beiträgen von Laehr (1852) und Funk/Rasch (1862). Kassel, Eigenverlag des Autors 1983, s. V2f.
[43] Katzler: Mit den Augen Erving Goffmans – Personal und Insassen im Kloster am Bespiel eines Reformverbandes österreichischer Chorherrenstifte im Mittelalter. In: Bretschneider, Falk; Scheutz, Martin; WeiSS, Stefan Alfred (ed.). Personal und Insassen von „Totalen Institutionen“ – zwischen Konfrontation und Verflechtung, s. 62.
[44] Goffman: Asyle, s 30.
[45] Flügel, John C. Psychologie der Kleidung. In: Bovenschen, Silvia (ed.). Die Listen der Mode. Frankfurt am Main, Suhrkamp 1986, s. 209ff.
[46] Simmel, Georg. Die Mode. In: Bovenschen, Silvia (ed.). Die Listen der Mode. Frankfurt am Main, Suhrkamp 1986, s. 85f.
[47] Mentges, Gabriele. Die Angst vor der Uniformität. In: Mentges, Gabriele; Richard, Birgit (ed.). Schönheit der Uniformität. Körper, Kleidung, Medien. Frankfurt am Main, Campus 2005, s. 19f.
[48] Ankele, Monika. Alltag und Aneignung in Psychiatrien um 1900. Selbstzeugnisse von Frauen aus der Sammlung Prinzhorn. Wien/Köln/Weimar, Böhlau 2009, s. 169.
[49] Hallinger: Gorze – Kluny. Studien zu den monastischen Lebensformen und Gegensätzen im Hochmittelalter. Band 2, s. 661.
[50] Zimmermann, Gerd. Ordensleben und Lebensstandard. Die Cura Corporis in den Ordensvorschriften des abendländischen Hochmittelalters. Münster in Westfalen, Aschendorff 1973, s. 88.
[51] Lexikon für Theologie und Kirche. Band 7. Maximilian bis Pazzi. 3. völlig neu bearbeitete Auflage. Freiburg im Breisgau/Basel/Rom, Herder 1998, sp. 393.
[52] GeiSSendörfer: Heilsbronn – ein Zisterzienserkloster in Franken, s.79.
[53] Lexikon für Theologie und Kirche. Band 7. Maximilian bis Pazzi, sp. 393.
[54] Konrad: Habit oder Kostüm? Habit als Kostüm? Die Kleiderfrage im Kloster. In: Mentges, Gabriele; Neuland-Kitzerow, Dagmar; Richard, Birgit (ed.). Uniformierungen in Bewegung. Vestimentäre Praktiken zwischen Vereinheitlichung, Kostümierung und Maskerade, s. 121.
[55] Schreyer, Lioba. Geschichte der Dillinger Franziskanerinnen. Band 1. Von der Gründung bis zur Restauration 1241–1817. Dillingen, Dillinger Franziskanerinnen 1982, s. 335.
[56] Zimmermann: Ordensleben und Lebensstandard. Die Cura Corporis in den Ordensvorschriften des abendländischen Hochmittelalters, s. 102.
[57] Schneider: Kloster als Lebensform. Das Wiener Ursulinenkonvent in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts (1740–1790), s. 47f.
[58] Katzler: Mit den Augen Erving Goffmans – Personal und Insassen im Kloster am Bespiel eines Reformverbandes österreichischer Chorherrenstifte im Mittelalter. In: Bretschneider, Falk; Scheutz, Martin; WeiSS, Stefan Alfred (ed.). Personal und Insassen von „Totalen Institutionen“ – zwischen Konfrontation und Verflechtung, s. 63.
[59] Hüwelmeier: Die Macht der Ordenstracht. Transformation von Körpergrenzen. In: Koppetsch, Cornelia (ed). Körper und Status. Zur Soziologie der Attraktivität, s. 195.
[60] Konrad: Habit oder Kostüm? Habit als Kostüm? Die Kleiderfrage im Kloster. In: Mentges, Gabriele; Neuland-Kitzerow, Dagmar; Richard, Birgit (ed.). Uniformierungen in Bewegung. Vestimentäre Praktiken zwischen Vereinheitlichung, Kostümierung und Maskerade, s. 124.
[61] Oppenheim: Symbolik und religiöse Wertung des Mönchskleides im christlichen Altertum vornehmlich nach Zeugnissen christlicher Schriftsteller der Ostkirche, s. 100.
[62] Hasse: Unbedachtes Wohnen. Lebensformen an verdeckten Rändern der Gesellschaft, s. 99f.
[63] Oppenheim: Das Mönchskleid im christlichen Altertum, s. 86f.
[64] Konrad: Habit oder Kostüm? Habit als Kostüm? Die Kleiderfrage im Kloster. In: Mentges, Gabriele; Neuland-Kitzerow, Dagmar; Richard, Birgit (ed.). Uniformierungen in Bewegung. Vestimentäre Praktiken zwischen Vereinheitlichung, Kostümierung und Maskerade, s. 121.
[65] Oelbauer: Sichtbarmachung von Kriminalität. Gestaltungs- und Funktionsweisen von Gefangenenkleidung im 19. und beginnenden 20. Jahrhundert, s. 232.
[66] SZUHANY: Wie soll die Kleidung der Strafgefangenen beschaffen sein?, s. 243f.
[67] SZUHANY: Wie soll die Kleidung der Strafgefangenen beschaffen sein?, s. 243ff.
[68] Hammer-Luza, Elke. Im Arrest. Zucht-, Arbeits- und Strafhäuser in Graz (1700–1850). Wien/Köln/Weimar, Böhlau 2019, s. 452.
[69] Oelbauer: Sichtbarmachung von Kriminalität. Gestaltungs- und Funktionsweisen von Gefangenenkleidung im 19. und beginnenden 20. Jahrhundert, s. 227f., 235.
[70] Schmidt, Eberhard. Einführung in die Geschichte der deutschen Strafrechtspflege. 3. Auflage. Göttingen, Vandenhoeck & Ruprecht 1995, s. 423.
[71] Goffman: Asyle, s. 17.
[72] Schmidt, Bärbel. Geschichte und Symbolik der gestreiften KZ-Häftlingskleidung. Oldenburg, Universität Oldenburg 2000, s. 88.
[73] Pastoureau, Michel. Des Teufels Tuch. Eine Kulturgeschichte der Streifen und der gestreiften Stoffe. Aus dem Französischen von Marie Luise Knott. Frankfurt am Main, Campus 1995, s. 85.
[74] SZUHANY: Wie soll die Kleidung der Strafgefangenen beschaffen sein?, s. 252.
[75] Oelbauer: Sichtbarmachung von Kriminalität. Gestaltungs- und Funktionsweisen von Gefangenenkleidung im 19. und beginnenden 20. Jahrhundert, s. 241.
[76] Haverkamp, Rita. Frauenvollzug in Deutschland. Eine empirische Untersuchung vor dem Hintergrund der Europäischen Strafvollzugsgrundsätze. Berlin, Duncker & Humblot 2011, s. 554.
[77] Hierbei handelt es sich um eine lange Männerhose mit röhrenförmigen Beinen.
[78] Nostitz und Jänckendorf: Beschreibung der Königlich Sächsischen Heil- und Verpflegungsanstalt Sonnenstein. Mit Bemerkungen über Anstalten für Herstellung oder Verwahrung der Geisteskranken. Teil 2, s. 69ff.
[79] Scheibe: Das Wiener Irrenhaus, s. 38.
[80] HeideggeR; Dietrich-Daum: Die k. k. Provinzial-Irrenanstalt Hall in Tirol im Vormärz – eine Totale Institution?, s. 75.
[81] Heidegger, Maria; Dietrich-Daum, Elisabeth. Menschen in Institutionen der Psychiatrie. In: Dietrich-Daum, Elisabeth; Kuprian, H. J. W.; Heidegger, Maria et al. (ed.). Psychiatrische Landschaften. Die Psychiatrie und ihre Patientinnen und Patienten im historischen Raum Tirol seit 1830. Innsbruck, University Press 2011, s. 50.
[82] Rasch: Dunkle Häuser und Straßen in London. Band 2, s. 19f.
[83] Snell: Grundzüge der Irrenpflege für Studirende und Aerzte, s. 109.
[84] Emil Kraepelin (1856–1926), er galt seinerzeit als einer der einflussreichsten Psychiater, wies in seinem mehrbändigen Lehrbuch der Psychiatrie an vielerlei Stellen darauf hin, dass eine Vielzahl von psychiatrischen Patienten bei ihrer stationären Aufnahme im Besitz sehr auffälliger Kleidung waren und ihre Beeinträchtigungen bereits vestimentär zur Abbildung gelangen konnten (Kraepelin, Emil. Psychiatrie. Ein Lehrbuch für Studierende und Ärzte. 8., vollständig umgearbeitete Auflage. Band 3. Leipzig, Barth 1913, s. 1313).
[85] Ankele: Alltag und Aneignung in Psychiatrien um 1900. Selbstzeugnisse von Frauen aus der Sammlung Prinzhorn, s. 178ff.
[86] Ankele, Monika. Materialität als Evidenz. Dingbeziehungen von Frauen in Psychiatrien um 1900. In: Berger, Karl C.; Schindler, Margot; Schneider, Ingo (ed.). Stofflichkeit in der Kultur. Referate der 26. Österreichischen Volkskundetagung vom 10.–13. November 2010 in Eisenstadt. Wien, Selbstverlag des Vereins für Volkskunde 2015, s. 45.
[87] Decu, Jennifer. Finanzierung der psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhausleistungen. In: Haubrock, Manfred (ed.). Betriebswirtschaft und Management in der Gesundheitswirtschaft. 6. vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage. Bern, Hogrefe 2018, s. 316.
[88] Schubert, Bettina. Psychiatrie im Wiederaufbau. Das Landeskrankenhaus Neustadt in Holstein zwischen Euthanasie-Aktion und Reform. Lübeck, Universität Lübeck 2017, s. 206.
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